Wenn Nachbarn dadurch erheblich gestört werden, muss das Grillen entsprechend beschränkt werden. Außerdem darf durch Grillen die Bausubstanz nicht gefährdet werden. Das Landgericht Essen (Az.: 10 S 437/01) hat übrigens sogar entschieden, dass im Mietvertrag ein absolutes Grillverbot – sowohl für den herkömmlichen Holzkohlengrill als auch für einen modernen Elektrogrill (!) – verhängt werden kann.
Nein. Denn es ist zwischen Natureinwirkungen und menschlichem Verhalten zu unterscheiden. Bei Laub, Nadeln, Pollen oder Blüten handelt es sich rechtlich um Immissionen im Sinne von § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Immissionen gelten in der Regel als ortsüblich bzw. unwesentliche Beeinträchtigung und sind grundsätzlich als so genannte Natureinwirkungen von der Nachbarin zu dulden. Beispielsweise […]
Tauben sind ein großstadttypisches Phänomen. Ein starker Zuflug von Tauben gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Entscheidend für die Frage, ob eine Mietminderung zulässig ist, ist, ob der Vermieter eine wesentliche Ursache für den Taubenbefall gesetzt hat. Mit dieser Begründung entschied das Amtsgericht (AG) München zugunsten eines Vermieters. Dessen Mieterin hatte bemängelt, dass immer wieder Tauben versuchen […]
Wird auf einer an der Grundstücksgrenze stehenden Garage nachträglich eine Dachterrasse errichtet, verstößt dies gegen das Abstandsflächenrecht. So entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem bauordnungsrechtlichen Verfahren.
Hat der Mieter vertraglich die nicht näher bestimmte Pflicht übernommen, Gewerberäume für die Nutzung als Lager zu renovieren, kann der Vermieter bei Geltendmachung der Nichterbringung dieser vertraglich geschuldeten Leistung nicht im Wege des Schadenersatzes Zahlung eines Kostenvorschusses für die Renovierung verlangen.