Sie möchten für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können (z. B. Bei Krankheit oder geistiger Behinderung) sicherstellen, dass Ihr Wille dann richtig umgesetzt wird? Sie möchten jetzt schon sagen, wer Ihr Betreuer wird? Wir gestalten eine Betreuungsverfügung rechtssicher.
Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären können vor. Sie regeln medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und lebensverlängernde Maßnahmen. Wir gestalten eine Patientenverfügung für Sie rechtssicher!
Mit einer Vorsorgevollmacht lassen Sie im “Fall der Fälle” Ihre gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten durch eine von Ihnen ausgesuchte dritte Person regeln. Wir gestalten für Sie rechtssicher!
Ein lieber Mensch ist verstorben und hat Sie im Testament bedacht (oder auch nicht). Sie wollen wissen, ob Sie Ansprüche haben und ob das Testament Ihnen Ansprüche eröffnet bzw. versagt und ob Sie sich grundsätzlich wehren können? Wir beraten Sie rechtssicher.