fbpx
Testen Menü öffnen

Allergie-Ärger um Pollenflug

Zuletzt aktualisiert: 25.06.2012 | Autor: Gaius-Redaktion

Anton Pingelig und Zacharias Habrecht wohnen seit einem viertel Jahrhundert nebeneinander. Eigentlich kommen die Familien gut miteinander aus. Nur bei Haus und Hof betreffende Rechtsfragen haben die beiden stets völlig unterschiedliche Auffassungen. Im Verlaufe der Jahre hat sich ein regelrechter Ehrgeiz herausgebildet, dem anderen gegenüber im Recht zu sein. Zum Glück gibt es die Experten von Mein-Nachbarrecht.de, die hier die tatsächliche Rechtslage erklären.

 

Worum geht es?

Zacharias und Anton sind überraschenderweise mal einer Meinung. Ihr Nachbar gegenüber hat im eigenen Garten eine Birke gepflanzt. Davon fühlen sich die beiden provoziert. „Sauerei!“, poltert Anton, „man kann doch nicht einfach Bäume pflanzen, die mit Ihren Pollen alles verschmutzen und Allergien auslösen.“

Wer liegt richtig?

Aufgrund eines heute geänderten Umweltbewusstseins muss Pollenflug im Frühjahr meist als Kehrseite einer erhöhten Wohnqualität hingenommen werden. Bei Laub, Nadeln, Pollen, Früchten oder Blüten handelt es sich zwar juristisch um Immissionen (§ 906 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch). Ortsübliche Immissionen sind aber in der Regel zu dulden. In einer von Gärten geprägten Siedlungsgegend ist üblicher Pollenflug grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen. Dies gilt auch, wenn ein erhöhter Reinigungsaufwand entsteht. Denn der Betroffene – so einige Gerichte – profitiert in einer durchgrünten Wohngegend auch von dem vorhandenen Pflanzenbestand.

Laut Landgericht Frankfurt/Main (Az.: 2/16 S 49/95) handelt es sich bei Birkenpollen zwar um eine lästige Störung. Die Pollen sind aber in der Regel zu dulden. Das Gericht gab zu bedenken, dass Allergien weit verbreitet sind und von einer Vielzahl von verschiedenen Pflanzen ausgehen. Könnte jeder Allergiker gegenüber seinem Nachbarn die Beseitigung der allergieauslösenden Bepflanzung in seiner näheren Umgebung verlangen, würde dies den Interessen der Allgemeinheit zuwiderlaufen.

 

Zacharias freut sich: Er hat im Gartencenter zwanzig Säcke Planzenerde zum Schnäppchenpreis erworben. Da er die Beete erst im nächsten Monat anlegen will, hat er die Säcke vorerst direkt am Gartenzaun gestapelt. Anton findet das selbstverständlich nicht hinnehmbar: „Wie sieht das denn aus? Diese hässlichen Säcke darfst du auch gar nicht direkt an meinen Zaun legen.“ Zacharias kontert: „Mir doch egal, auf meinem Grund und Boden kann ich abladen, was ich will. Ob du das ästhetisch findest, muss mich nicht kümmern.“

Jetzt für Gaius registrieren!
Erhalte Soforthilfe wo immer du bist.

  • Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.

    ~ G. D. aus Freising
  • Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.

    ~ A. S. aus Möglingen
  • Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.

    ~ A. W. aus Ladenburg
  • Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.

    ~ D. P. aus Büren
  • Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.

    ~ M. L. aus Fürstenwalde
Kundenbewertung So bewerten Kunden Gaius:
Sehr gut 4.53 /5.00 Weiterempfehlung: 96 % 354 Bewertungen

Startklar in 5 Minuten

Die Lösung deiner Rechtsfrage ist nur einen Chat entfernt!

1
Tarif und Laufzeit wählen
Passend für Privatpersonen und Unternehmer - mit 6, 12 oder 24 Monaten Mindestlaufzeit.
2
Einloggen
Logge dich in die Gaius-App ein und schildere dein Rechtsproblem.
3
Mit Anwalt chatten
Erhalte sofort eine erste rechtliche Einschätzung zu deinem Rechtsproblem und Rat zum weiteren Vorgehen.

Die Gaius-Anwaltshotline ist nur online erhältlich.

Anwaltshotline bestellen