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Gestörte Nachtruhe durch laut rollende Mülltonne

Zuletzt aktualisiert: 01.03.2013 | Autor: Gaius-Redaktion

Anton Pingelig und Zacharias Habrecht wohnen seit einem viertel Jahrhundert nebeneinander. Eigentlich kommen die Familien gut miteinander aus. Nur bei Haus und Hof betreffende Rechtsfragen haben die beiden stets völlig unterschiedliche Auffassungen. Im Verlaufe der Jahre hat sich ein regelrechter Ehrgeiz herausgebildet, dem anderen gegenüber im Recht zu sein. Zum Glück gibt es die Experten von Mein-Nachbarrecht.de, die hier die tatsächliche Rechtslage erklären.

Worum geht es?

Zacharias und seine Frau sitzen aufrecht im Bett. Der Blick auf den Wecker offenbart: 23:35 Uhr. Doch was zum Teufel ist das für ein Lärm da draußen? Ein Blick aus dem Schlafzimmerfenster offenbart: Nachbar Anton, der übers Wochenende verreist war, rollt seine volle Mülltonne über den Steinboden der Garageneinfahrt vor das Grundstück. „Hör sofort mit dem Höllenlärm auf, jetzt ist Nachtruhe!“, ruft der müde Zacharias aus dem Fenster. Anton blickt kurz auf und kräht zurück: „Ich werde ja wohl noch mal kurz die Tonne rausstellen dürfen, morgen früh kommt schon das Müllauto. Ich kann die schwere Tonne ja wohl schlecht auf dem Arm tragen.“

Wer liegt richtig?

Anton kann seine Tonne zwar nicht leise rollen. Er muss und kann aber warten bis die Nachtruhe vorbei ist. Diese dauert in der Regel von 22:00 bis 06:00 Uhr. Wer die Nachtruhe stört begeht grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit und riskiert somit auch ein Bußgeld, wenn beispielsweise der Nachbar die Polizei ruft und diese einschreitet. Anton kann sich auch nicht darauf hinausreden, dass es sich hier um eine unaufschiebbare Tätigkeit handelt, die nicht bis zum Morgen warten kann. Denn auch die Müllabfuhr hält die Nachtruhe ein und rückt nicht vor 6:00 Uhr an.

 

Zacharias freut sich: Er hat im Gartencenter zwanzig Säcke Planzenerde zum Schnäppchenpreis erworben. Da er die Beete erst im nächsten Monat anlegen will, hat er die Säcke vorerst direkt am Gartenzaun gestapelt. Anton findet das selbstverständlich nicht hinnehmbar: „Wie sieht das denn aus? Diese hässlichen Säcke darfst du auch gar nicht direkt an meinen Zaun legen.“ Zacharias kontert: „Mir doch egal, auf meinem Grund und Boden kann ich abladen, was ich will. Ob du das ästhetisch findest, muss mich nicht kümmern.“

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