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Privater Luftraum

Zuletzt aktualisiert: 30.12.2012 | Autor: Gaius-Redaktion

Anton Pingelig und Zacharias Habrecht wohnen seit einem viertel Jahrhundert nebeneinander. Eigentlich kommen die Familien gut miteinander aus. Nur bei Haus und Hof betreffende Rechtsfragen haben die beiden stets völlig unterschiedliche Auffassungen. Im Verlaufe der Jahre hat sich ein regelrechter Ehrgeiz herausgebildet, dem anderen gegenüber im Recht zu sein. Zum Glück gibt es die Experten von Mein-Nachbarrecht.de, die hier die tatsächliche Rechtslage erklären.

 

Worum geht es?

Anton grummelt. Gerade ist wieder einer der pfeilschnellen Modellhubschrauber, die einige Jungen aus der Nachbarschaft am Wochenende auf der nahe gelegenen Wiese starten lassen, über sein Grundstück geflogen. Unwillkürlich muss er den Kopf einziehen, obwohl die surrenden Fluggeräte in sicherer Höhe dahingleiten. Zacharias, der gerade seinen Pflaumenbaum beschneidet, ruft ihm zu, dass er es nicht hinnehmen muss, wenn die Mini-Jets bei ihm herüberfliegen. Das würde seine Privatsphäre verletzen. Antons Stimmung heitert das aber gar nicht auf. Er ist überzeugt, dass er keine rechtliche Handhabe gegen den Überflug hat, schließlich fliegen echte Flugzeuge ja auch über private Grundstücke.

Wer liegt richtig?

Es kommt darauf an, ob es sich um ein batteriebetriebenes Spielzeug oder ein echtes Flugmodell handelt. Nach §16 Abs 4 und 5 Luftverkehrsverordnung dürfen Modellflugzeuge mit einer Abflugmasse bis zu maximal fünf Kilogramm grundsätzlich überall geflogen werden. Wenn ein solches leichtes Flugzeugmodell allerdings mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet ist, dann darf erst ab 1,5 Kilometer entfernt von Wohngebieten damit geflogen werden. Flugmodelle die schwerer als fünf Kilo sind brauchen sogar eine spezielle Aufstiegsgenehmigung.

 

 

Zacharias freut sich: Er hat im Gartencenter zwanzig Säcke Planzenerde zum Schnäppchenpreis erworben. Da er die Beete erst im nächsten Monat anlegen will, hat er die Säcke vorerst direkt am Gartenzaun gestapelt. Anton findet das selbstverständlich nicht hinnehmbar: „Wie sieht das denn aus? Diese hässlichen Säcke darfst du auch gar nicht direkt an meinen Zaun legen.“ Zacharias kontert: „Mir doch egal, auf meinem Grund und Boden kann ich abladen, was ich will. Ob du das ästhetisch findest, muss mich nicht kümmern.“

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