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Mieten in Frankreich: Neue Verbraucherratgeber erschienen

Zuletzt aktualisiert: 27.10.2015 | Autor: Gaius-Redaktion

Immer mehr Deutsche möchten eine Wohnung oder ein Haus in Frankreich mieten. Der Bedarf an Unterstützung ist dabei groß, und das nicht nur in der Grenzregion.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. hat deshalb eine Informationsbroschüre veröffentlicht.


Ratgeberbroschüre erschienenDie Neuauflage der Broschüre „Mieten in Frankreich“ behandelt Fragen zu Versicherungsschutz, zur Kaution oder zur Bürgschaft und weist auf die Unterschiede zwischen deutschem und französischem Mietrecht hin. Deutsche Verbraucher erhalten Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, eine Wohnung zu suchen, was beim Abschluss des Mietvertrages zu beachten ist und welche Regelungen bei der Kündigung gelten.

Wer tiefergehende Informationen zum Mietrecht in Frankreich sucht, findet sie in einem neuen 27-seitigen Ratgeber.

Französische Miet-Regelungen, die man kennen sollte

  • Wohnsteuer muss jährlich derjenige Mieter zahlen, der die Wohnung am 1. Januar eines Jahres gemietet hat.
  • Mietminderung Auch bei erheblichen Mängeln dürfen Mieter die Miete nicht ohne gerichtliche Entscheidung mindern.
  • Kündigungsschutz gilt von Anfang November bis Ende März. Wird dem Mieter in diesem Zeitraum fristlos gekündigt, muss er die Wohnung erst nach dem 31. März verlassen.
  • Wohnbeihilfen können unter bestimmten Voraussetzungen beim französischen Staat beantragt werden.

mieteninfrankreich

Die Broschüre „Mieten in Frankreich“ und der „Ratgeber zum französischen Mietrecht“ stehen unter www.cec-zev.eu/de/themen/wohnen/mieten/broschuere zum Download zur Verfügung. Kostenlose Druckexemplare der Broschüre werden gegen Zusendung eines frankierten und adressierten DIN A5-Briefumschlags verschickt.

QUELLE: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.

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