Motorschaden: Versicherung muss teure Öl-Beseitigung zahlen

Motorschaden: Versicherung muss teure Öl-Beseitigung zahlen

Eine Reinigungsfirma muss nicht die günstigste Möglichkeit wählen, eine Ölspur auf der Straße zu beseitigen.

Das entschied das Landgericht Heidelberg und wies die Einwände der Kfz-Haftpflichtversicherung einer Autofahrerin zurück, welche die Reinigung zahlen musste.


Angemessene Reinigungsmethode nach MotorschadenDer verhandelte Fall: Eine Frau hatte auf der Autobahn einen Motorschaden. Das Auto verlor dabei Öl, das den Standstreifen und die rechte Fahrspur verschmutzte. Die Autobahnmeisterei beauftragte daraufhin eine Reinigungsfirma und stellte die Kosten der Fahrerin in Rechnung. Ihre Versicherung weigerte sich allerdings, die Summe von über 2800 Euro zu bezahlen, denn dieser Betrag sei unverhältnismäßig hoch. Eine günstigere Variante hätte zum selben Ergebnis geführt. Beispielsweise hätte die Ölspur trockengelegt werden können, anstatt sie nass zu reinigen und mit Schaum zu behandeln. Auch wären nicht zwingend drei Fachkräfte notwendig gewesen.

Das Landgericht Heidelberg wies den Einwand der Versicherung ab.

Die Straßenmeisterei sei lediglich verpflichtet, den Schaden auf die Weise zu beseitigen, die wirtschaftlich am vernünftigsten ist. Daran hat sich die Meisterei gehalten, denn diese Variante muss nicht zwangsläufig auch die günstigste sein. Ein Sachverständiger bestätigte, dass die Autobahn in angemessenem Umfang gereinigt wurde und die Nassreinigung aufgrund der Ölmenge und der rauen Straßenoberfläche unumgänglich war. Auch die anderen Posten auf der Rechnung seien nachvollziehbar und nötig gewesen, um die Autobahn schnellstmöglich wieder befahrbar zu machen. Die Versicherung muss die Rechnungssumme daher begleichen.

Landgericht Heidelberg, Urteil vom 18.02.2015, Aktenzeichen 4 S 10/14

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