fbpx
Testen Menü öffnen

Störende Umgebungsgeräusche: Kein Krematorium im Gewerbegebiet

Zuletzt aktualisiert: 11.01.2013 | Autor: Gaius-Redaktion

In einem Gewerbegebiet darf kein Krematorium mit einem Familienabschiedsraum gebaut werden. Durch die Umgebungsgeräusche eines Gewerbegebietes wird die kulturelle Bedeutung eines Krematoriums gestört.

Auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.


Krematorium in GewerbegebietGeklagt hatte eine Firma, die in einem Gewerbegebiet ein kommerziell geführtes Krematorium betreiben wollte. Die geplante Anlage beschränkte sich nicht nur auf den technischen Vorgang des Verbrennens von Leichen. Geplant war ebenso ein Abschiedsraum, um Angehörigen die Möglichkeit zu geben, während der Einäscherung anwesend zu sein.

Ein solches Krematorium sei in einem Gewerbegebiet unzulässig, so das Gericht. Eine derartige Anlage vertrage sich nicht mit der Zweckbestimmung eines Gewerbegebietes. Dieses diene der Unterbringung verschiedenartiger Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie artverwandten Nutzungen und sei deshalb durch entsprechende Geschäftigkeit, Geräusche und Unruhe geprägt. Gegen derartige Störungen sei ein Krematorium mit Abschiedsraum ganz besonders empfindlich. Es stelle nach der herrschenden gesellschaftlichen Anschauung zum Umgang mit dem Tod und nach der kulturellen Bedeutung eines Krematoriums einen Ort der Ruhe, des Friedens sowie des Gedenkens an die Verstorbenen dar. Das passe nicht in ein Gewerbegebiet. (Urteil vom 10. Oktober 2012, 2 A 118/10)

QUELLE: lifePR / Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Jetzt für Gaius registrieren!
Erhalte Soforthilfe wo immer du bist.

  • Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.

    ~ G. D. aus Freising
  • Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.

    ~ A. S. aus Möglingen
  • Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.

    ~ A. W. aus Ladenburg
  • Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.

    ~ D. P. aus Büren
  • Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.

    ~ M. L. aus Fürstenwalde
Kundenbewertung So bewerten Kunden Gaius:
Sehr gut 4.53 /5.00 Weiterempfehlung: 96 % 354 Bewertungen

Startklar in 5 Minuten

Die Lösung deiner Rechtsfrage ist nur einen Chat entfernt!

1
Tarif und Laufzeit wählen
Passend für Privatpersonen und Unternehmer - mit 6, 12 oder 24 Monaten Mindestlaufzeit.
2
Einloggen
Logge dich in die Gaius-App ein und schildere dein Rechtsproblem.
3
Mit Anwalt chatten
Erhalte sofort eine erste rechtliche Einschätzung zu deinem Rechtsproblem und Rat zum weiteren Vorgehen.

Die Gaius-Anwaltshotline ist nur online erhältlich.

Anwaltshotline bestellen