Tierbegräbnis im Garten: Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

Tierbegräbnis im Garten: Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt

Verstorbene Tiere müssen in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht werden. Tierhalter dürfen ihre toten Tiere aber ausnahmsweise auch im eigenen Garten beerdigen, wenn sie die strengen Vorschriften beachten.

Darauf weisen die ARAG Experten hin.


Tierbeerdigung im GartenDiese Regelungen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich gilt: Ein einzelner Tierkörper bestimmter kleinerer Tierrassen wie beispielsweise Hunde, Katzen, Kaninchen, Wellensittiche oder Zierfinken darf im Garten bestattet werden, wenn das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet liegt und das Trinkwasser nicht gefährdet wird. Auch darf das Grab nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegen. Zudem muss der Tierkörper mit mindestens 50 cm Erde bedeckt werden.

Verständlicherweise gilt diese Regelung nicht für größere Tiere und Nutztiere (z.B. Pferde). Für sie gelten andere Vorschriften und es drohen bei Verstößen empfindliche Geldbußen.

Das Gleiche gilt für das Entsorgen von Tieren im Hausmüll, dies ist ausdrücklich verboten. Eine Alternative zur Beisetzung im Garten ist ein Tierfriedhof oder die Einäscherung in speziellen Krematorien.

QUELLE: life PR / ARAG SE