fbpx
Testen Menü öffnen

Wohngebäudeversicherung: Versicherungsnehmer muss Schadendatum beweisen

Zuletzt aktualisiert: 04.07.2012 | Autor: Gaius-Redaktion

Kann ein Versicherungsnehmer, der seine Wohngebäudeversicherung wechselt, nicht nachweisen, ob der Schaden vor oder nach dem Wechsel eingetreten ist, geht diese Unsicherheit zu seinen Lasten.

Darauf hat die ARAG Versicherung hingewiesen.

In dem verhandelten Fall machte der Kläger Versicherungsleistungen wegen eines Leistungswasserschadens in seinem Haus geltend. Er wechselte zum 01.07.2003 seine Wohngebäudeversicherung. Am 24.07.2004 stellte er in der Küche Durchfeuchtungen fest, für die eine Leckage an der Kaltwasseranschlussleitung des Geschirrspülers in der Küche ursächlich war. Die Sachverständigen der vorherigen und aktuellen Versicherung kamen bezüglich des Beginns des Schadenseintritts zu unterschiedlichen Ergebnissen. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige konnte die Frage nach dem Entstehungszeitpunkt der Leckage nicht beantworten, ein Beginn des Wasseraustritts vor dem 01.07.2003 sei “eher unwahrscheinlich”, aber aus technischer Sicht “nicht auszuschließen”. Nach Auffassung der Richter kann die Beweisnot des Klägers weder prozessrechtlich noch materiell rechtlich überwunden werden. Die Versicherungen mussten daher nicht zahlen (OLG Celle, AZ: 8 U 213/11).

QUELLE: lifePR / ARAG SE

 

Jetzt für Gaius registrieren!
Erhalte Soforthilfe wo immer du bist.

  • Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.

    ~ G. D. aus Freising
  • Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.

    ~ A. S. aus Möglingen
  • Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.

    ~ A. W. aus Ladenburg
  • Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.

    ~ D. P. aus Büren
  • Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.

    ~ M. L. aus Fürstenwalde
Kundenbewertung So bewerten Kunden Gaius:
Sehr gut 4.53 /5.00 Weiterempfehlung: 96 % 354 Bewertungen

Startklar in 5 Minuten

Die Lösung deiner Rechtsfrage ist nur einen Chat entfernt!

1
Tarif und Laufzeit wählen
Passend für Privatpersonen und Unternehmer - mit 6, 12 oder 24 Monaten Mindestlaufzeit.
2
Einloggen
Logge dich in die Gaius-App ein und schildere dein Rechtsproblem.
3
Mit Anwalt chatten
Erhalte sofort eine erste rechtliche Einschätzung zu deinem Rechtsproblem und Rat zum weiteren Vorgehen.

Die Gaius-Anwaltshotline ist nur online erhältlich.

Anwaltshotline bestellen