Vogelfüttern im Winter

Vogelfüttern im Winter

Anton Pingelig und Zacharias Habrecht wohnen seit einem viertel Jahrhundert nebeneinander. Eigentlich kommen die Familien gut miteinander aus. Nur bei Haus und Hof betreffende Rechtsfragen haben die beiden stets völlig unterschiedliche Auffassungen. Im Verlaufe der Jahre hat sich ein regelrechter Ehrgeiz herausgebildet, dem anderen gegenüber im Recht zu sein. Zum Glück gibt es die Experten von Mein-Nachbarrecht.de, die hier die tatsächliche Rechtslage erklären.

 

Worum geht es?

Pünktlich zum ersten Frost hat Zacharias sein Vogelhäuschen aus dem Schuppen geräumt und im Garten aufgestellt. Schnell sind die ersten Piepmätze da und lassen sich die frischen Körner schmecken. Anton sieht das mit Grausen, sammelt sich doch stets ein ganzer Spatzenschwarm in seinem hohen Birnbaum, bevor die hungrigen Vögel das Futterhaus ansteuern. „Stell das Ding weiter weg von meinen Bäumen.“ verlangt er von Zacharias. Der aber kontert gelassen: „Dafür, wo Vögel hinfliegen oder wo sie landen, kannst du doch nicht mich verantwortlich machen. Das Vogelhaus bleibt, wo es ist.“

Wer liegt richtig?

Für den Lärm, den die Vögel während ihres Aufenthaltes auf seinem Grundstück verursachen, ist Zacharias nicht verantwortlich. Denn es handelt sich um Störungen durch reine Naturkräfte, die von den gestörten Nachbarn zu dulden sind. Etwas anderes gilt dann, wenn er auch Wildtauben oder Krähen gezielt durch das Futter anlockt. Das Auftreten von Vogelkot ist übrigens nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin (Az.: 65 S 540/09) bei Balkonen und Terrassen nicht zu vermeiden und für sich genommen kein vertragswidriger Zustand. Denn bei Balkonen handelt es sich um zur Umwelt offen gestaltete Bauteile eines Hauses. Zu der natürlichen Umwelt gehört aber auch, dass dort Vögel, Insekten, Regen, Wind und Sturm dort hin gelangen und eben auch Vogelkot. Es gibt auch keinen Anspruch gegen andere Nachbarn, die Vogelfütterung einheimischer Singvögel auf deren Balkonen oder Terrassen zu unterlassen. Lediglich ganz unverhältnismäßige Verschmutzungen durch Vogelkot wären geeignet, eine Minderung der Miete zu rechtfertigen.

 

 

Zacharias freut sich: Er hat im Gartencenter zwanzig Säcke Planzenerde zum Schnäppchenpreis erworben. Da er die Beete erst im nächsten Monat anlegen will, hat er die Säcke vorerst direkt am Gartenzaun gestapelt. Anton findet das selbstverständlich nicht hinnehmbar: „Wie sieht das denn aus? Diese hässlichen Säcke darfst du auch gar nicht direkt an meinen Zaun legen.“ Zacharias kontert: „Mir doch egal, auf meinem Grund und Boden kann ich abladen, was ich will. Ob du das ästhetisch findest, muss mich nicht kümmern.“