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Einbruchschäden: Wann muss die Versicherung nicht regulieren?

Zuletzt aktualisiert: 01.10.2015 | Autor: Gaius-Redaktion

Alarmierende Statistik: Die Einbruchszahlen in Deutschland steigen weiter an und für Haus- und Wohnungsbesitzer ist es ein schockierender Gedanke, aus dem Urlaub nach Hause zu kommen, manchmal sogar nur vom Einkaufen, und alles verwüstet vorzufinden. Wenn Einbrecher am Werk waren, muss man einiges beachten, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.



Was ist als erstes zu tun, wenn man einen Einbruch bemerkt?

Rufen Sie sofort die Polizei. Bis die eintrifft, nichts anfassen oder aufräumen. Fotos vom Schaden machen. Sind die Spuren polizeilich gesichert, kontrolliert man sein Hab und Gut auf Schäden. Die Schäden gibt man bei der Polizei zu Protokoll. Lassen Sie notieren, dass die Anzeige nach dem ersten Augenschein erfolgt, man eine detailliertere Aufstellung nachreicht.
Wichtig! Als nächstes wendet man sich an seine Versicherung. In der Regel erhält man bei der Polizei eine Bestätigung der Anzeige. Die leitet man an die Versicherung weiter.

Welche Police deckt nach einem Einbruch die Schäden ab?

Schäden an der Haustür sind ein Fall für die Gebäude-Versicherung. Ist an der Wohnungstür etwas defekt, springt der Hausrat-Versicherer ein. Waren die Balkontür oder ein Fenster gekippt, ist das grob fahrlässig und die Versicherung bleibt deshalb außen vor.

Wann riskiert man den Versicherungsschutz?

Wenn man täuscht oder nicht schnell genug den Schaden meldet.

Beispiele: Gegenüber der Versicherung gibt man mehr Produkte als gestohlen oder beschädigt an, als man zuvor bei seiner Anzeige auf dem Polizeirevier genannt hatte. Das kommt meist ans Licht, da der Versicherer oft Akteneinsicht beantragt.

Tipp: Da die Anzeige bei der Polizei oft unmittelbar, nachdem man den Einbruch bemerkt hatte, erfolgt, sagt man dort, dass man für eine genaue Auflistung mehr Zeit braucht. Die reicht man wenige Tage später nach.

Achtung! Wer zu lange mit der Schadensmeldung wartet, riskiert, leer auszugehen. Umgehend telefonisch, per Fax bzw. E-Mail den Schaden melden. Auch hier vermerken, dass man eine vollständige Liste wenige Tage später anfügt.

Welche Belege sollten der Schadensmeldung beigefügt sein?

Bei teuren Gegenständen verlangt die Versicherung den Nachweis, ob man diese wirklich besessen hat. Falls vorhanden, Belege beifügen: Quittungen, Garantie-Karten oder Konto-Auszüge, wenn Produkte mit der EC-Karte bezahlt wurden. Hatte man online geordert, die Zahlungsbestätigung (z.B. von PayPal) ausdrucken und beilegen.

FOTO: Robert Hoetink – Fotolia.com

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