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Rechtsschutzversicherung: Für den Fall der Fälle

Zuletzt aktualisiert: 14.07.2012 | Autor: Gaius-Redaktion

 Viele Rechtsschutzversicherer bieten Policen an, mit denen man Nachbar- und Grundstücksstreitigkeiten versichern kann. Nicht nur Grundstücks- und Wohnungseigentümer können sich versichern lassen, sondern auch Mieter.


Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten für einen Anwalt und – sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen – auch die Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie die gegnerischen Anwaltskosten.

Bei den meisten Versicherern kann die Versicherung entweder im Rahmen eines Gesamtpakets oder als gesonderte Rechtsschutzver­sicherung abgeschlossen werden.

Sie sollten sich genau erkundigen, was nach dem Vertrag alles versichert ist, den Sie unterschreiben wollen.

Die Kosten liegen je nachdem, was und bei wem versichert wird, zwischen 35 und 160 Euro jährlich. Wird der Rechtsschutz für ein Einfamilienhaus zusammen mit einem Individual-Rechtsschutz (Privat, Beruf, Wohnen, Verkehr) abgeschlossen, liegt der Jahresbeitrag je nach Vertragsgestaltung zwischen 25 und 75 Euro oder 20 und 55 Euro (bei 150 Euro Selbstbeteiligung).

Bei einem Streit, den Sie schon führen, hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht. Abgesichert wird nur ein künftiges Risiko. Vorsicht: Die Rechtsschutzversicherungen stehen meist nicht ein, wenn die Ursache für den Streit schon vor Vertragsabschluss gesetzt war. Dies gilt auch dann, wenn erst Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrages gestritten wird; – zum Beispiel wegen einer Hecke, die vor Abschluss des Vertrages gepflanzt wurde.

 

Rechtsanwaltshaftung

Manchmal passiert es, dass ein Prozess verloren geht, weil etwas nicht vorgetragen wurde. Lesen Sie, wenn ein Prozess geführt wird, unbedingt auch die Protokolle zu den Gerichtsverhandlungen, die gegnerischen Schriftsätze und die Ihres Anwalts sowie die Urteile durch. Während des Verfahrens können Sie meist noch rechtzeitig reagieren und den Fehler reparieren. Stellen Sie den Fehler erst im Urteil fest, müssen Sie gegen den Anwalt vorgehen.

Ihr Rechtsanwalt haftet grundsätzlich, wenn er fahrlässig war. Das gilt für die gesamte anwaltliche Tätigkeit, also nicht nur, wenn er etwas nicht vorträgt, obwohl es rechtserheblich ist und durchaus vorgetragen werden konnte. Klassisch ist als Haftungsfall, dass der Anwalt eine Frist versäumt. Als Haftungsgrund kommt beispielsweise auch in Betracht, dass der Rechtsanwalt Sie nicht auf Risiken hinweist.

 

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