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Umzug: So kommen Sie sorgenfrei in die neue Wohnung

Zuletzt aktualisiert: 16.08.2012 | Autor: Gaius-Redaktion

Auszug aus der Mietwohnung

 

Der Tag des eigentlichen Umzugs ist voller Stress und Aufregungen. Diverse Dinge müssen berücksichtigt werden und unvorhersehbare Ereignisse mit kühlem Kopf bewältigt werden. Unsere Tipps helfen Ihnen auf dem Weg in die neuen vier Wände weiter.

 

Wer zahlt wenn beim Umzug etwas kaputt geht?

Wenn ein Freund in seiner Freizeit unentgeltlich beim Umzug mithilft, haftet er in der Regel nicht (vgl. z.B. das Urteil des Amtsgericht Plettenberg, Az.: 1 C 345/05) Das heißt, es muss auch seine Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Wer sich von Freunden helfen lässt bleibt also in der Regel auf dem Schaden sitzen.

 

Kann ich mich als Helfer trotzdem versichern?

Viele Versicherer haben auf die häufigen Schadensfälle und Streitigkeiten unter Nachbarn und Freunden reagiert. Trotz fehlender Haftung des Helfenden versichern heute einige Haftpflichtversicherer sogenannte Gefälligkeitsschäden mit. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dann ausdrücklich etwa ein “Einschluss für Gefälligkeitshandlungen” vermerkt. Die Preise variieren mit den Selbstbeteiligungsanteilen im Schadensfall.

 

Was koste das?

In der Regel sind solche Policen ein paar Euro pro Jahr teurer als die günstigsten Angebote beim gleichen Anbieter, enthalten dann aber, neben der Regulierung von Gefälligkeitsschäden, auch weitere Zusatz-Absicherungen.

 

Haftet der bezahlte Umzugshelfer immer?

Nein. Beispielsweise hat das Amtsgericht Butzbach, Az.: 5 C 182/00 entschieden: Wenn der Umzugskunde bemerkt, dass die gewerblichen Umzugshelfer angetrunken sind, muss er sich im Schadensfalls eine Mitschuld anrechnen lassen. Es werden dann nicht alle Kosten ersetzt.

 

Kann ich mich auf die Professionalität einer Spedition verlassen?

Ja. Beispielsweise können Sie sich darauf vertrauen, dass geeignetes Verpackungsmaterial geliefert wird, urteilte das Amtsgericht Bad Homburg, Az.: 2 C 3963/00. Für Schäden, die durch von der Spedition gestelltes, mangelhaftes Verpackungsmaterial entstehen, kommt die Spedition grundsätzlich selbst dann auf, wenn der Kunde selbst den Karton gepackt hat.


Achtung bei Schäden, die durch die Spedition
verursacht werden!

Bei solchen Schäden ist zu unterscheiden zwischen einem offenen von außen erkennbaren Schaden (Verpackung beschädigt) und einem verdeckten nicht von außen erkennbaren Schaden (Verpackung einwandfrei aber Inhalt beschädigt). Prüfung Sie möglichst sofort nach Lieferung das Umzugsgut auf Beschädigungen. Bei einem offenen erkennbaren Schaden sollten Sie innerhalb von 24 Stunden schriftlich monieren; idealerweise gleich bei Lieferung, und auf dem Auftrags- bzw. Lieferschein vom Spediteur gegenzeichnen lassen mit Datum und Uhrzeit. Auch bei verdeckten Schäden sollten Sie schnell handeln und die Umzugskisten nicht wochenlang ungeöffnet stehen lassen. Idealerweise sollten Sie innerhalb von 7 Tagen alles auspacken und prüfen. Ggf. kann die Frist auch etwas länger sein, aber sie sollten sicherheitshalber nicht so lange zuwarten. Wenn Sie einen Schaden feststellen, sollten Sie sofort Beweise sichern (z.B. Fotos machen) und den Schaden unverzüglich zu schriftlich, am besten per Fax, anzeigen und Ersatz verlangen innerhalb der Frist.

 

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