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FAQ / Help
Mit der Gaius-Anwaltshotline hast du bei allen wichtigen privaten und geschäftlichen Rechtsfragen immer einen juristisch versierten Ansprechpartner. Bei den vielen kleinen und großen Rechtsproblemen, die einem im Leben begegnen, kannst du jederzeit schnell und günstig einen Anwalt fragen. Nachfolgend findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Gaius-Anwaltshotline.
Bestellung
Du kannst zwischen 9 Tarifen für anwaltliche Erstberatungen wählen, passend zu deiner Lebenssituation und deinen Beratungsschwerpunkten. Es gibt folgende Tarife:
Family-Tarif: Privater Rechtsrat für dich und deine Familie ab 6,20 € pro Monat
Single-Tarif: Privater Rechtsrat nur für dich ab 4,40 € pro Monat
Einzelgespräch privat: Einmaliger privater Rechtsrat ohne Vertragsbindung für 29,90 €
Business-Tarif: Rechtsrat für Selbstständige und Kleinunternehmen von 1 bis 50 Mitarbeiter ab 24,90 € pro Monat
Vermieter-Tarif: Rechtsrat für dich als Vermieter von bis zu 10 vermieteten Wohneinheiten ab 8,90 € pro Monat
Einzelgespräch business: Einmaliger geschäftlicher Rechtsrat ohne Vertragsbindung für 59,90 €
Einzelgespräch Steuerrecht: Einmaliger Rechtsrat zum Steuerrecht ohne Vertragsbindung für 99,90 €
Einzelgespräch Datenschutzrecht: Einmaliger Rechtsrat zum Datenschutzrecht ohne Vertragsbindung für 99,90 €
Complete-Tarif: Rechtsrat für dich, deine Familie und dein Unternehmen ab 29,90 € pro Monat
Alle Tarifdetails findest du in unseren AGB
Wie oft du die Anwaltshotline nutzen kannst, hängt davon ab, welchen Tarif du gewählt hast.
Wenn du ein “Einzelgespräch privat”, “Einzelgespräch business”, “Einzelgespräch Steuerrecht” oder “Einzelgespräch Datenschutzrecht” bestellt hast, kannst du dich einmal von einem Anwalt beraten lassen.
Hast du dagegen den “Family-Tarif”, “Single-Tarif”, “Complete-Tarif”, “Business-Tarif” und/oder “Vermieter-Tarif” bestellt, kannst du dich zu jeder im Tarif inkludierten Rechtsfrage erstberaten lassen, sobald die Frage bei dir auftritt. Wir bieten dir eine Flatrate für Erstberatungen.
Alle Tarifdetails findest du in unseren AGB
Es kommt darauf an, ob du ein “Einzelgespräch privat”, “Einzelgespräch business”, “Einzelgespräch Steuerrecht” oder “Einzelgespräch Datenschutzrecht” bestellt hast oder den “Family-Tarif”, “Single-Tarif”, “Complete-Tarif”, “Business-Tarif” und/oder “Vermieter-Tarif”.
Bei den Einzelgesprächen für private oder geschäftliche Rechtsfragen gibt es keine (Mindest-)Vertragslaufzeit und keine Vertragsbindung. Vielmehr hast du mit der Bestellung des Recht erworben, innerhalb von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem du das Einzelgespräch bestellt hast, einmalig eine telefonische Erstberatung durch einen Anwalt zu erhalten.
Hast du dagegen den “Family-Tarif”, “Single-Tarif”, “Complete-Tarif”, “Business-Tarif” und/oder “Vermieter-Tarif” ausgewählt, so kannst du zwischen einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten wählen. Dein Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein weiteres Jahr automatisch, wenn du nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf der (Mindest-)Vertragslaufzeit kündigst.
Alle Tarifdetails findest du in unseren AGB
Ja, die Website der Gaius-Anwaltshotline wurde speziell für die Nutzung auf mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets optimiert. Sämtliche Funktionen der Website stehen dir somit auch mobil zur Verfügung. So kannst du zu jeder Zeit die Anwaltshotline bestellen, wenn ein Rechtsproblem auftritt.
Ob und wie du deine Bestellung widerrufen kannst, steht in unserer Widerrufsbelehrung
Bezahlung
Den von dir gewählten Tarif kannst du per Kreditkarte (Mastercard, VISA, American Express) oder SEPA-Lastschrift bezahlen. Bitte beachte, dass deine Anrufberechtigung nur nach erfolgreicher Bestellung und Zahlungseingang besteht. Achte bitte im Falle eines von dir bestellten Laufzeit-Tarifs auch darauf, dass das von dir bei der Bestellung verwendete Zahlungsmittel noch gültig ist zum Zeitpunkt einer Vertragsverlängerung. Sollte sich dein Konto bzw. deine Kreditkarte zwischenzeitlich geändert haben, so kontaktiere uns bitte rechtzeitig vorab, damit wir entsprechend erfassen können.
Ja, unverzüglich nach erfolgreicher Bestellung erhältst du per E-Mail deine persönliche Einwahl- und Kundennummer. In der E-Mail findest du auch die Rechnung als PDF-Datei. Bei einer Vertragsverlängerung erhältst du auch jeweils eine Rechnung als PDF-Datei per E-Mail.
Auf der Checkout-Seite, auf der du auch deine persönlichen Daten eingibst, findest du oben einen Link „Rabattcode oder Gutschein einlösen?“. Wenn du auf den Link klickst, öffnet sich ein Eingabefeld für deinen Rabattcode bzw. Gutschein. Gib einfach deinen Code in das Feld ein. Bitte achte auf eine korrekte Schreibweise (z.B. Großbuchstaben) und bestätige die Eingabe durch Klick auf den Button „Einlösen“. Der entsprechende Wert wird dann sofort von deiner Bestellung abgezogen. War der eingegeben Code falsch, wird dir “Kein oder falscher Code angegeben.” als Fehlermeldung angezeigt. Du kannst dann erneut versuchen deinen Code einzugeben.
Pro Bestellung kann grundsätzlich nur ein Rabattcode bzw. Gutschein eingelöst werden. Eine Kombination mehrerer Codes ist nicht möglich. Sofern nicht explizit anders genannt, ist ein Rabattcode bzw. Gutschein nur einmalig pro Kunde verwendbar und verliert nach Einlösung und erfolgreicher Bestellung seine Gültigkeit.
Rabattcodes und Gutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs auf der Checkout-Seite von hotline.gaius.legal eingelöst werden. Eine nachträgliche Gutschrift ist nicht möglich.
Die Gültigkeitsdauer eines Rabattcode bzw. Gutschein ist jeweils bei dem Code angegeben. Ist die Gültigkeitsdauer abgelaufen, ist eine Einlösung nicht mehr möglich. Es ist nicht möglich den Nennwert eines Gutscheins bzw. den nicht genutzten Restwert in Bar auszahlen zu lassen.
Dein Konto bzw. deine Kreditkarte wird wenige Tage nach deiner Bestellung belastet. Die Einzelgespräche als auch die Laufzeit-Tarife sind jeweils im Voraus zu bezahlen, bei den Laufzeit-Tarifen jeweils für 12 Monate.
Diese Frage können wir dir leider nicht pauschal beantworten. Jedenfalls wirst du die Kosten für die Gaius-Anwaltshotline zunächst selbst verauslagen müssen, da wir derzeit keine Vereinbarungen zur Kostenübernahme mit Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen haben. Die Erstattung von Kosten im Nachgang wird von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich gehandhabt und es kommt auch auf den konkret von dir abgeschlossenen Tarif an. Bitte frag daher direkt bei deiner Rechtsschutzversicherung und/oder deinem Versicherungsmakler nach, ob eine Kostenübernahme erfolgen kann. Du kannst hierzu auch die Rechnung einreichen, die du nach deiner Bestellung per E-Mail als PDF-Datei von uns erhalten hast.
Nutzung
Unverzüglich nach erfolgreicher Bestellung erhältst du per E-Mail bzw. SMS deine persönliche Einwahl- und Kundennummer. Bei der Einwahlnummer handelt es sich um eine Festnetznummer, unter der du die Anwaltshotline zu den geltenden Sprechzeiten erreichen kannst. Bitte nenne dem beratenden Anwalt deine Kundennummer zu Beginn des Gesprächs. Anschließend beginnt sofort die Beratung.
Die Gaius-Anwaltshotline erreichst du Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr an bundeseinheitlichen Werktagen.
Du kannst die folgenden Punkte berücksichtigen, um das Beratungsgespräch so effektiv wie möglich zu gestalten:
- Schreibe dir deine Fragen vor dem Anruf in Stichpunkten auf, damit du nichts vergisst.
- Lege dir etwaig vorhandene Unterlagen (z.B. Abmahnung, Kündigung, Mietvertrag, etc.) parat, damit du sie griffbereit hast.
- Halte dir digital oder auf Papier die Möglichkeit vor, Notizen zu machen während des Telefonats.
Hinweis: Den Namen des beratenden Anwalts musst du dir nicht notieren. Du erhältst automatisch nach dem Gespräch eine E-Mail, die dir den Namen des Anwalts/der Kanzlei nennt, der dich beraten hat.
Bedenke auch bitte, dass der beratende Anwalt nur auf Basis des ihm mitgeteilten Sachverhalts beraten kann. Je genauer du ihn informierst, desto besser kann er beraten. Teile ihm daher bitte alle wichtigen Details mit und beantworte alle seine Fragen wahrheitsgemäß und vollständig. Du musst dich nicht genieren, da alles, was du dem Anwalt mitteilst, unter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht fällt.
Nein, die Gaius-Anwaltshotline kannst du unverzüglich nach erfolgreicher Bestellung in Anspruch nehmen. Es gibt weder Sperr- noch Karenzzeiten für Neukunden.
Ja, du kannst die Gaius-Anwaltshotline bestellen, wenn es eigentlich schon zu spät ist, also auch nach Auftreten eines Rechtsproblems. Unverzüglich nach erfolgreicher Bestellung erhältst du per E-Mail bzw. SMS deine persönliche Einwahl- und Kundennummer. Damit kannst du die Gaius-Anwaltshotline zu den geltenden Sprechzeiten anrufen und dein Problem schildern.
Nein, die Gaius-Anwaltshotline kannst du ohne Rechtsschutzversicherung nutzen. Da du bei der Gaius-Anwaltshotline stets garantierte Festpreise hast, fallen keine weiteren Kosten für die im gewählten Tarif inkludierten Erstberatungen an.
Anrufberechtigt ist grundsätzlich der namentlich genannte Besteller. Unverzüglich nach erfolgreicher Bestellung erhältst du per E-Mail bzw. SMS deine persönliche Einwahl- und Kundennummer. Bitte nenne dem beratenden Anwalt deinen Namen und deine Kundennummer zu Beginn des Gesprächs. Anschließend beginnt sofort die Beratung.
Wenn du ein “Einzelgespräch privat”, “Einzelgespräch business”, “Einzelgespräch Steuerrecht” oder “Einzelgespräch Datenschutzrecht” bestellt und dich mit deinem Namen und deiner Kundennummer identifiziert hast, kannst du dich einmalig erstberaten lassen. Anrufberechtigt bist du als Besteller.
Hast du den “Family-Tarif”, “Single-Tarif”, “Complete-Tarif”, “Business-Tarif” und/oder “Vermieter-Tarif” bestellt, so hängt die Anrufberechtigung vom jeweiligen Tarif ab:
Single-Tarif: Anrufberechtigt bist du als Besteller.
Family-Tarif: Anrufberechtigt bist du, dein(e) im gleichen Haushalt lebende(r) (Ehe-)Partner(in), sofern diese(r) nicht anderweitig verheiratet/verpartnert ist sowie volljährige Kinder, sofern diese im gleichen Haushalt (Deutschland) leben und das 27. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Business-Tarif: Anrufberechtigt bist du als Unternehmensinhaber, Selbstständiger bzw. Freiberufler. Sollen auch deine Mitarbeiter anrufberechtigt sein, so kontaktiere uns bitte, damit wir dir ein individuelles Angebot machen können.
Vermieter-Tarif: Anrufberechtigt bist du als Vermieter von bis zu 10 Wohneinheiten. Sollen auch deine Mitarbeiter anrufberechtigt sein, so kontaktiere uns bitte, damit wir dir ein individuelles Angebot machen können.
Complete-Tarif: Anrufberechtigt bist du, von dir schriftlich vorab im Einzelfall benannte Mitarbeiter, dein(e) im gleichen Haushalt lebende(r) (Ehe-)Partner(in), sofern diese(r) nicht anderweitig verheiratet/verpartnert ist sowie volljährige Kinder, sofern diese im gleichen Haushalt (Deutschland) leben und das 27. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
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Der Business-Tarif ist für Freiberufler, Selbstständige bzw. Unternehmen von 1 bis 50 Mitarbeiter ausgelegt, der Vermieter-Tarif für bis zu 10 vermietete Wohneinheiten. Wir behalten uns in Zweifelsfällen vor, einen Nachweis von dir zu verlangen, um festzustellen, ob diese Bedingungen erfüllt sind.
Die Philosophie der Gaius-Anwaltshotline lautet: Du sollst immer preiswert einen Anwalt fragen können!
Die Gaius-Anwaltshotline hat sich zum Ziel gesetzt, eine Anwaltshotline zu schaffen, die sich wirklich jeder leisten kann. Insofern sind die Laufzeit-Tarife als Flatrate für Erstberatungen ausgestaltet. Du kannst du dich zu jeder im Tarif inkludierten Rechtsfrage erstberaten lassen, sobald die Frage bei dir auftritt.
Damit die Vision der Anwaltshotline für jedermann Bestand hat und die Preise dauerhaft für alle unsere Kunden günstig bleiben können, haben wir uns in unseren AGB lediglich ein außerordentliches Kündigungsrechts vorbehalten, für den Fall, dass ein Kunde die Laufzeit-Tarife zu Lasten der Gemeinschaft aller Kunden missbraucht. Wir behalten uns dementsprechend vor, Kunden von einem Laufzeit-Tarif auszuschließen, wenn sie wesentliche Pflichten bei der Nutzung der Anwaltshotline, insbesondere die AGB oder geltende Gesetze, verletzen oder, wenn eine missbräuchliche Nutzung oder eine Nutzung entgegen den AGB besteht. Von Anfang an aussichtslose und nur aus querulatorischen Gründen gestellte Anfragen sind bei wiederholtem Auftreten als missbräuchliche Nutzung zu werten und berechtigen uns als letztes Mittel, nach Abmahnung des Kunden, zur außerordentlichen Kündigung. Gleiches gilt, wenn die mit den Anrufen beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung mutwillig ist. Mutwilligkeit liegt in der Regel vor, wenn ein durchschnittlicher Kunde bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, auch wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
Mehrere Anrufe und Rückfragen zum gleichen Rechtsproblem sind dagegen nicht geschuldet, können aber auf Wunsch für eine zusätzliche Gebühr zwischen dir und dem beratenden Anwalt von Fall zu Fall vereinbart werden.
Alle Tarifdetails findest du in unseren AGB
Die telefonische Erstberatung zur Einschätzung der Rechtslage umfasst einen ersten telefonischen Rat bzw. eine erste telefonische Auskunft mit Empfehlung zum weiteren Vorgehen (Rat/Auskunft) durch einen unabhängigen, in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt. Die Erstberatung soll die Basis sein, auf der du die Lösung deines Rechtsproblems aufbauen kannst.
Oftmals fragen Anrufer, ob ein bestimmtes Urteil von dem sie gehört oder gelesen haben, auf ihren Fall zutrifft. Das kann nicht immer im Rahmen einer Erstberatung beantwortet werden. Bitte berücksichtige dabei, dass Urteile grundsätzlich von den Verhältnissen des Einzelfalles ausgehen. Die Richter entscheiden im Einzelfall oft nach ihrem Rechtsgefühl. Da jeder Richter unabhängig von den anderen Richtern entscheidet, kann es deshalb auch vorkommen, dass sich Urteile widersprechen. Zumindest für bei unter Juristen zweifelhaften Fällen gilt dann, dass die Entscheidungen so verschieden sind, wie die Richter, die sie machen.
Rechtsfragen lassen sich also nicht in jedem Fall sofort eindeutig und verbindlich beantworten. Die Rechtswissenschaft ist leider keine genaue Wissenschaft und selbst bei einem gleichen bzw. ähnlichen Sachverhalt kann unterschiedlich geurteilt werden; zumal zu vielen Rechtsproblemen unterschiedliche und umstrittene Meinungen in Rechtsprechung und Literatur bestehen können. Ein Anwalt müsste also Hellseher sein, könnte er jeden Fall mit Gewissheit vorhersagen. Dies kann also nicht von ihm und einer (Erst-)Beratung erwartet werden.
Viel besser ist es daher vorzusorgen und einen Anwalt zu konsultieren, ehe es zu einem Prozess kommt. Vorsorge statt Nachsorge. Viel Geld kann sparen, wer dem Rechtsanwalt die Chance gibt frühzeitig zu steuern. Je frühzeitiger der Anwalt tätig werden kann, desto besser:
Wenn sich ein Rechtsuchender noch vor Abschluss eines Vertrages beraten lässt, hat der Anwalt am ehesten die Chance, alles verhältnismäßig sicher zu gestalten. Nicht nur bei Verträgen verhält es sich so. Insgesamt – gleich bei welcher Angelegenheit: Ob sich ein Streit mit dem Nachbarn anbahnt, ob du eine Gemeinschaft eingehen oder sonst irgend etwas unternehmen möchtest, was strittig werden könnte – je früher ein Rechtsanwalt mitwirken kann, desto rechtssicherer kann er dir helfen. Dem Rechtsanwalt ist es dann unter Umständen möglich, auf gesicherter Rechtsprechung aufzubauen und insgesamt die Verhältnisse so zu gestalten, dass später – wenn überhaupt prozessiert werden muss – ein Richter von dieser Rechtsprechung nicht abweichen wird. Die “Kunst” des Rechtsanwalts besteht darin, Gesetz und Rechtsprechung nachvollziehend für dich bestmöglich kreativ zu steuern. Die Vorsorge ist auch im Recht meist viel, viel günstiger, auch finanziell, als die Nachsorge. Eigentlich eine Binsenweisheit; bloß eben eine Binsenweisheit, die allzu oft sträflich vernachlässigt wird.
Nein, es besteht kein Anspruch auf Vermittlung an einen bestimmten, namentlich benannten Anwalt. Die Gaius-Anwaltshotline vermittelt grundsätzlich eine Erstberatung per Telefon durch einen in Deutschland zugelassenen, unabhängigen Anwalt, der zum Zeitpunkt des Anrufs erreichbar ist. Mehrere Anrufe und Rückfragen beim gleichen Anwalt bzw. zum gleichen Rechtsproblem sind nicht vertraglich geschuldet.
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Die telefonische Erstberatung umfasst einen ersten telefonischen Rat bzw. eine erste telefonische Auskunft durch einen unabhängigen Rechtsanwalt in privaten bzw. geschäftlichen Rechtsangelegenheiten, je nach den Tarifdetails des gewählten Tarifs, auf die deutsches Recht anwendbar ist. Umfasst sind die Rechtsbereiche der alltäglich anfallenden rechtlichen Fragen im Privatleben eines Verbrauchers bzw. im Betrieb eines Selbständigen, Kleinunternehmens bzw. Vermieters.
In Fällen, in denen keine endgültige Klärung im Zuge einer telefonischen Erstberatung herbeigeführt werden kann oder wenn du ein weiteres Mal zum gleichen Rechtsproblem anrufst oder wenn ein Rechtsproblem nicht in deinem Tarif inkludiert ist, wird dennoch am Telefon immer bestmöglich weitergehende Unterstützung angeboten, indem zum Beispiel eine (Folge-)Beratung zum Festpreis zwischen dir und dem beratenden Anwalt vereinbart oder ein anderer Tarif hinzugebucht werden kann, sofern du dies wünschst.
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Die Beratung umfasst nicht:
- Außergewöhnliche, nicht zum alltäglichen Leben bzw. alltäglichen Betrieb gehörende Fragestellungen,
- Fragen zum Steuerrecht (Steuerberatung),
- Fragen zum Datenschutz, soweit die Beratung über Einzelfragen hinausgeht,
- Das Prüfen von schriftlichen Dokumenten und Verträgen jeglicher Art, soweit die Beratung über Einzelfragen zu einer einzelnen Vertragsklausel oder Formulierung hinausgeht,
- Das Erstellen von schriftlichen Dokumenten und Verträgen jeglicher Art,
- Das Auftreten gegenüber Dritten, wie etwa das Verhandeln mit einem Gegner,
- Das Betreiben von gerichtlichen Verfahren und Organisieren von lokaler Prozessvertretung,
- Das Einholen von Wirtschaftsauskünften sowie behördlichen Auskünften sowie
- Außergerichtliche und gerichtliche Inkasso- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
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Der Rechtsberatungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dir als Anrufer und dem jeweils beratenden, unabhängigen Anwalt zustande. Dieser haftet dir gegenüber für seine Auskünfte. Die Gaius-Anwaltshotline haftet nicht für die von den Anwälten erteilte Rechtsberatung, da die Gaius Legal GmbH als Betreiber selbst keine Rechtsberatung erbringt und nicht Partei des Rechtsberatungsvertrages ist.
Für Deutschland gilt: Jeder Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000,00 € für jeden Versicherungsfall. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. Höhere Versicherungssummen müssen im Einzelfall mit dem beratenden Anwalt vereinbart werden. Die Rechtsanwaltskammern erteilen dir zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Antrag Auskunft über den Namen und die Adresse der Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts sowie die Versicherungsnummer, soweit der Rechtsanwalt kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichterteilung der Auskunft hat; dies gilt auch, wenn die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen ist. Details zur Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwälten sind in § 51 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) geregelt.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass du bei einer Beratung durch einen Anwalt über die Gaius-Anwaltshotline genauso abgesichert bist wie bei einer Beratung durch einen Anwalt vor Ort in dessen Kanzlei. Der beratende Anwalt haftet für seine rechtlichen Auskünfte gleichermaßen, unabhängig vom Medium (z.B. E-Mail oder Telefon) über das die Beratung erbracht wird.
Nach deinem Telefonat mit einem Anwalt erhältst du eine E-Mail, die dir den Namen des Anwalts/der Kanzlei nennt, der dich beraten hat, sowie deine Kundennummer. Für den Fall, dass du eine weitergehende Rechtsberatung oder Vertretung wünschst, ist zudem ein Link enthalten, mit dem du Kontakt aufnehmen und ein kostenloses und unverbindliches anwaltliches Beratungsangebot anfragen kannst. Wenn also nach einigen Stunden oder Tagen nach der telefonischen Erstberatung deinerseits weitere Fragen auftreten, möchten wir dir ermöglichen die Beratung möglichst mit dem Anwalt fortzusetzen, der dich bereits erstberaten hat. Er ist dann bereits im Bilde und du sparst Zeit und Geld, weil du nicht nochmals bei Adam und Eva anfangen musst.
An dieser Stelle veröffentlichen wir außerdem die Kontaktdaten und berufsrechtlichen Angaben unserer Partneranwälte für Rückfragen:
Kanzlei Thiele
Rechtsanwältin Nora Thiele (ehem. Struhler)
Rechtsanwältin Irem Cömert
Rechtsanwältin Janina Zirnstein
Die genannten gesetzlichen Berufsbezeichnungen “Rechtsanwalt” bzw. “Rechtsanwältin” sowie gegebenenfalls Fachanwaltsbezeichnungen wurden sämtlich in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Anschrift:
Lohmühlenstraße 1 / An der Alster
20099 Hamburg
Telefon: +49 40 18111553
Fax: +49 40 18112586
E-Mail: [email protected]
Zuständige Kammer:
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Bleichenbrücke 9
20354 Hamburg
Telefon: +49 40 3574410
Fax: +49 40 35744141
E-Mail: [email protected]
Berufshaftpflichtversicherung:
R + V Versicherung
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Versicherungsscheinnummer: 40225558549653255
Räumlicher Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Ausschlüsse: Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen:
Das anwaltliche Berufsrecht unterliegt vor allem den nachstehenden Regelungen:
1. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
2. Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
3. Fachanwaltsordnung (FAO)
4. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
5. Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
6. Verordnung zur Durchführung des § 206 BRAO für Rechtsanwälte aus dem nichteuropäischen Ausland
7. Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
8. Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundesrechtanwaltskammer (BRAK) eingesehen werden: www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Kundenservice
Durch die Mitteilung deiner Kunden- und Zahlungsdaten bringst du uns großes Vertrauen entgegen. Wir nehmen dieses Vertrauen ernst. Die Gaius-Anwaltshotline gewährleistet dir eine vertrauliche Behandlung und sichere Übertragung von eingegebenen Informationen mit verschlüsselter SSL-Verbindung. SSL (Secure Socket Layer) bezeichnet eine gesicherte Verbindung zwischen dem Anfragendem (z.B. Web-Browser, Anwendung, etc.) und dem Angefragten (z.B. Web-Server). Bei der gesicherten Übertragung werden die Daten vor dem Absenden verschlüsselt und erst bei der Gegenseite wieder entschlüsselt. Vor der eigentlichen Datenübertragung wird dabei ein symmetrischer Schlüssel ausgetauscht, der für diese Verbindung eindeutig und einzigartig ist und somit niemals für eine andere Verbindung, z.B. von einem anderen Web-Browser aus, funktioniert. Mit diesem einmaligen Schlüssel wird der zu übertragende Inhalt kodiert und beim Empfänger wieder dekodiert. Mit einer SSL-Verbindung sind somit Inhalte gegen Abfangen geschützt, da die Datenpakete nicht ausgelesen werden können und der Schlüssel nur zu der ursprünglichen Verbindung passt.
Details zum Datenschutz findest du in unserer Datenschutzerklärung
Es werden Daten nur in dem Umfang gespeichert, wie sie zum Betrieb des Angebots der Gaius-Anwaltshotline erforderlich sind. Dabei werden deine Daten selbstverständlich geschützt.
Details zum Datenschutz findest du in unserer Datenschutzerklärung
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen findest du in unseren AGB
Als Kunde der Gaius-Anwaltshotline garantieren wir dir stets die besten Vertragsbedingungen. Mit der in deinem Vertrag integrierten Innovationsgarantie sicherst du dir automatisch alle zukünftigen Produktverbesserungen ohne Mehrkosten. Wird das von dir bestellte Produkt verbessert, erhältst du als Bestandskunde ebenfalls die verbesserten Bedingungen zum Zeitpunkt der Einführung.
Alle Tarifdetails findest du in unseren AGB
Wenn du Kunde eines Laufzeit-Tarifs bist, also den “Family-Tarif”, “Single-Tarif”, “Complete-Tarif”, “Business-Tarif” und/oder “Vermieter-Tarif” bestellt hast, kannst du jeweils mit einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf der (Mindest-)Vertragslaufzeit kündigen und so den Vertrag zum Ende des laufenden Vertragsjahres beenden.
Bitte kontaktiere uns dazu über den Kanal deiner Wahl, wie etwa E-Mail, Telefon, Fax oder Brief.
Alle Kontaktdaten findest du in unserem Impressum
Rechtsauskunft – kostenloses anwaltliches Beratungsangebot
Die Gaius-Anwaltshotline bietet dir als kostenlosen Service die Vermittlung eines anwaltlichen Beratungsangebots. Erst wenn du das vermittelte Beratungsangebot eines Anwalts annimmst, kommt ein Vertrag zwischen dir und dem Anwalt/der Kanzlei zustande. Vertragspartner der Rechtsberatung ist immer nur der jeweilige Rechtsanwalt bzw. dessen Kanzlei, der dir das Beratungsangebot macht und den du explizit mit einer Beratung beauftragst.
Nach dem Absenden deiner Anfrage erhalten du und sofort verfügbare Anwälte eine Bestätigungs-E-Mail mit deiner Fallschilderung und deinen Kontaktdaten. Sodann sichtet ein Anwalt deine Anfrage und du erhältst am nächsten Werktag eine Rückmeldung in Form eines Beratungsangebots und den Kontaktdaten des Anwalts. Bis hierhin ist garantiert alles kostenlos für dich.
Solltest du das Angebot annehmen, erhältst du vom Anwalt eine E-Mail mit allen Informationen zum weiteren Ablauf, den Zahlungsmodalitäten sowie den berufsrechtlichen Angaben des Anwalts/der Kanzlei. Die zur Bearbeitung erforderliche Kommunikation, der Austausch von Unterlagen sowie die Bezahlung erfolgen direkt zwischen dir und dem von dir beauftragten Anwalt.
Kostenlos testen
Du kannst einen kostenlosen Test anfordern, indem du deinen Vornamen, Nachnamen, E-Mail-Adresse und Mobilnummer in das dafür vorgesehene Formular einträgst, unsere AGB und Datenschutzerklärung akzeptierst und sodann das Formular absendest. Es besteht die Möglichkeit, entweder für ein privates oder geschäftliches Problem einen Test anzufordern. Sofern du die Bedingungen für den kostenlosen Test erfüllst, erhältst du sodann per E-Mail deine persönliche Einwahl- und Kundennummer für die Gaius-Anwaltshotline.
Wenn du einen kostenlosen Test anforderst, erhältst du per E-Mail deine persönliche Einwahl- und Kundennummer für die Gaius-Anwaltshotline. Du hast sodann 30 Tage Zeit bei der Anwaltshotline unter Nennung deiner Kundennummer anzurufen. Nach Ablauf von 30 Tagen behalten wir uns vor, deine Teilnahme an der Testaktion zu stornieren.
Ja, damit du die Hotline unverbindlich kennenlernen kannst, bieten wir dir die Möglichkeit, 5 Minuten kostenlos mit einem Anwalt zu telefonieren. Ruf einfach auf der Festnetznummer an, die du per E-Mail erhältst und nenne deine Kundennummer. Sodann beginnt sofort das Beratungsgespräch. Wenn du von unserem Service überzeugt bist, kannst du im Anschluss an das Gespräch bei Bedarf zwischen 9 Tarifen für anwaltliche Erstberatungen wählen, passend zu deiner Lebenssituation und deinen Beratungsschwerpunkten.
Nach dem Ende deines kostenlosen Beratungsgesprächs erhältst du eine E-Mail, die dir deinen Gesprächspartner mitteilt und darüberhinaus dir die Möglichkeit gibt zwischen 9 Tarifen für anwaltliche Erstberatungen zu wählen, mit denen du deine Rechtsfrage dann weitergehend klären kannst. Zur Auswahl stehen sowohl Einzelgespräche als auch Laufzeit-Tarife mit 12 oder 24 Monaten Mindestlaufzeit. Nicht gewährleistet kann jedoch, dass du mit dem gleichen Anwalt wie bei deinem Testanruf verbunden wirst, weil jeder Anwalt nur zu bestimmten, variierenden Zeit verfügbar ist.
Nein, die maximal 5 Minuten können nicht auf mehrere Gespräche aufgeteilt werden. Ist das kostenlose Beratungsgespräch kürzer als 5 Minuten, verfällt die verbliebene Zeit.
Nein, du kannst nur einmal unter deinem Vor- und Nachnamen mit deiner E-Mail-Adresse und Mobilnummer einen kostenlosen Test für ein privates oder geschäftliches Rechtsproblem anfordern. Die Testaktion ist nicht freigegeben für Nutzer, die bereits einen Laufzeit-Tarif der Gaius-Anwaltshotline abgeschlossen haben bzw. hatten und/oder schon einmal ein kostenloses Beratungsgespräch angefordert haben. Hinsichtlich Beratungsumfang und Ausschlüssen gelten die selben Bedingungen, wie sie für die Tarife selbst (Single-Tarif, Family-Tarif, Complete-Tarif, Einzelgespräch privat, Business-Tarif, Vermieter-Tarif, Einzelgespräch business, Einzelgespräch Steuerrecht oder Einzelgespräch Datenschutzrecht) definiert sind. Stellen wir fest, dass ein Kunde mehrfach unter Verwendung verschiedener Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adressen und/oder Mobilnummern versucht, eine kostenlose Beratung zu erhalten, behalten wir uns vor, ihn zu sperren, auch wenn er zuvor eine E-Mail erhalten hat, die ihm die Teilnahme an der Testaktion für die Gaius-Anwaltshotline bestätigt hat.
Kostenloser Rückruf
Die Gaius-Anwaltshotline erreichst du Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr an bundeseinheitlichen Werktagen.
In der Regel erfolgt ein Rückruf durch einen Anwalt am gleichen oder nächsten Werktag. Solltest du nach zwei Werktagen noch keinen Rückruf erhalten haben, gib uns bitte Bescheid.
Alle Kontaktdaten findest du in unserem Impressum
Deine Gaius-Kundennumer erhälst du direkt nach deiner Bestellung per E-Mail von uns. Schau daher bitte in deinem E-Mail-Postfach nach. Auch findest du deine Kundennummer in den PDF-Rechnungen, die du von uns erhalten hast im Nachgang zu einer Bestellung.
Für den Fall, dass du die Gaius-Anwaltshotline durch einen unserer Partner nutzt, so kann deine dortige Kundennummer die Gaius-Kundennummer ersetzen. Gib in diesem Fall also deine Kundennummer an, die du bei dem betreffenden Partner hast. Handelt es sich bei dem Partner z.B. um einen Verlag, so findest du deine Kundennummer möglicherweise in deinem Begrüßungsschreiben und auf dem Adressaufkleber einer von dir abonnierten Zeitschrift bzw. Zeitung.
Wenn du in deinen E-Mails und in etwaigen Schreiben unserer Partner keine Kundennummer findest, dann gib uns bitte Bescheid. Wir helfen dir gern.
Alle Kontaktdaten findest du in unserem Impressum
Du hast noch Fragen?
Schreibe uns einfach eine E-Mail an: [email protected]
Mit der Gaius-Anwaltshotline hast du im Fall der Fälle immer einen Anwalt als Ansprechpartner.