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Ihr Antrag auf Gewährung einer Pflegestufe ist abgelehnt worden oder sie haben ein Bescheid zur Einstufung in eine Pflegestufe erhalten, mit welchen sie nicht einverstanden sind?
Das Beratungsangebot
Im Rahmen der Erstberatung überprüfen wir die Erfolgsaussichten gegen den Bescheid der Pflegekasse vorzugehen.
Bitte beachten Sie, dass für die Einlegung eines Widerspruchsfristen gelten so dass eine Überprüfung nur bei rechtzeitiger Beauftragung vor Ablauf dieser Fristen (einen Monat nach Zugang des Bescheids) erfolgen kann.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.