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Viele gleichgeschlechtliche Paare verzichten auf einen Partnerschaftsvertrag, obwohl dieser, ähnlich wie ein Ehevertrag, häufig sinnvoll und in einigen Fällen auch dringend zu empfehlen ist. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn die Eigentumsverhältnisse der Partner sehr unterschiedlich sind, zum Beispiel weil einer der beiden Eigentümer eines Unternehmens mit entsprechenden Betriebsmitteln oder von Immobilien ist.
Das Beratungsangebot
Im Rahmen einer Erstberatung klären wir mit Ihnen, welche Gestaltungsmöglichkeiten, Vor- und Nachteile der Abschluss eines Partnerschaftsvertrages in Ihrem konkreten Fall bietet. Zudem beraten wir Sie zu den rechtlichen Grenzen, die Gesetzgeber und Gerichte ziehen.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.