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Sie haben vom Gericht eine Mahnbescheid erhalten und möchten wissen, wie Sie reagieren sollen?
Das Beratungsangebot
Wir beraten Sie sofort, denn einem gerichtlichen Mahnbescheid muss innerhalb von zwei Wochen widersprochen werden, sonst wird aus der Forderung ein vollstreckbarer Titel, der mit einer Pfändung durchgesetzt werden kann.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.