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Sie möchten wissen, ob Sie verpflichtet sind nachehelichen Unterhalt zu zahlen?
Das Beratungsangebot
Unsere erfahrenen Familienrechtler prüfen für Sie im Rahmen einer Erstberatung, ob für Sie eine Pflicht besteht nachehelichen Unterhalt zu zahlen, und wenn ja, in welcher Höhe.
Nach einer Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder Partner soll wieder für sich selbst sorgen. Trotzdem kann der wirtschaftlich schwächere Partner oft nachehelichen Unterhalt verlangen. In Betracht kommen verschiedene Tatbestände: Unterhalt wegen Alter oder Krankheit, Ausbildungs- und Aufstockungsunterhalt, Unterhalt aus Billigkeitsgründen etc.
Zur Berechnung benötigen wir die in diesem Formular genannten Angaben. Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie es dann hier auf dieser Seite hoch. Sie können das ausgefüllte Formular auch später hochladen oder in Ihrem Kundenkonto an den bearbeitenden Anwalt schicken.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.