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Sie denken darüber nach, Vermögenswerte in eine Gesellschaft einzubringen und die Kinder frühzeitig in dieser Gesellschaft zu beteiligen? Dies gilt sowohl für Unternehmensanteile als auch für Vermögen in bar, in Wertpapieren oder als Immobilien. Gerade in Bezug auf Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer kann dies Ersparnisse bringen.
Das Beratungsangebot
Sie erhalten eine Erstberatung über die Einbringung von Vermögen in eine Gesellschaft. Die Erstberatung erfolgt telefonisch durch einen spezialisierten Anwalt. Wir beraten Sie außerdem zu den steuerlichen Auswirkungen und zu deren Optimierung.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.