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Mithilfe eines Partnerschaftsvertrags können gleichgeschlechtliche Paare von den gesetzlichen Bestimmungen zu Lebenspartnerschaft, Aufhebung der Partnerschaft, Güterrecht, Unterhalt und Versorgungsausgleich weitgehend abweichen. Allerdings setzen Gesetzgeber und Richter der Gestaltungsfreiheit der Partner auch klare Grenzen. Dies sowie eine Änderung der Lebensumstände des Paares können dafür sorgen, dass ein Partnerschaftsvertrag geprüft und eventuell überarbeitet werden muss.
Das Beratungsangebot
Wir prüfen an, ob Ihre Vereinbarungen im Partnerschaftsvertrag (noch) wirksam bzw. sinnvoll sind und kommentieren diese unter Einbeziehung der gesetzlich vorgegebenen Ansprüche mit konkreten Handlungsvorschlägen.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.