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Trennen sich gleichgeschlechtliche Partner bzw. Ehepartner, ist der Streit ums Geld meist vorprogrammiert. Das gilt bei vielen Ex-Paaren auch für Geschenke und Zuwendungen – von größeren Geldsummen über Immobilien bis hin zu Kunst und Schmuck.
Dann stellt sich schnell die Frage, ob eine Rückforderung möglich ist. Das ist zum Beispiel denkbar, wenn ein Partner oder auch die Schwiegereltern eine Immobilie ganz oder teilweise übertragen haben. Oder wenn ein Partner viel Zeit und Geld in die Immobilie des anderen Partners oder von dessen Eltern investiert hat.
Das Beratungsangebot
Wir prüfen für Sie im Rahmen einer Erstberatung, ob ein Anspruch auf Rückforderung besteht und welche Optionen Sie haben.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.