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Sie möchten Maßnahmen zum Datenschutz ergreifen oder sicherstellen, dass ihre bereits vorhandenen Maßnahmen zum Datenschutz ausreichend sind? Gemäß § 9 BDSG muss jedes Markt- und Meinungsforschungsunternehmen, das mit personenbezogenen Daten arbeitet, entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) treffen, um den Datenschutz zu gewährleisten.
Das Beratungsangebot
Wir prüfen, in Zusammenarbeit mit IT-Spezialisten, Ihre Maßnahmen, Maßnahmenkataloge, Anlagen zur Auftragsdatenverarbeitung oder erarbeiten mit Ihnen einen an Ihr Unternehmen angepassten Maßnahmenkatalog.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.