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Unterhaltspflichtige zahlen in vielen Fällen mehr Geld, als sie eigentlich müssten. Das ist etwa dann der Fall, wenn das Gericht per einstweiliger Anordnungen einen zu hohen Zahlungsbetrag festgesetzt hat und sich später, im Hauptverfahren, herausstellt, dass die Höhe des eigentlich geschuldeten Unterhalts niedriger ist. Aber auch wenn der Unterhaltsempfänger rückwirkend eine staatliche Leistung erhält, zum Beispiel ein Student BAföG, ist ein Rückforderungsanspruch denkbar. Aber auch in solchen Fällen ist es oft schwierig, zu viel gezahltes Geld zurückzubekommen.
Das Beratungsangebot
Wir prüfen für Sie im Rahmen einer Erstberatung zum einen, ob der Anspruch besteht. Zum anderen erörtern wir mit Ihnen, wie Sie in Ihrem Fall am besten vorgehen, sei es wenn Sie eine Rückforderung geltend machen wollen oder als Unterhaltsempfänger mit dem Anspruch konfrontiert sind.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.