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Sie möchten wissen, ob Sie verpflichtet sind Unterhalt für Kinder in der Ausbildung zu zahlen?
Das Beratungsangebot
Unsere erfahrenen Familienrechtler prüfen für Sie im Rahmen einer Erstberatung, ob für Sie eine Pflicht besteht Unterhalt für Kinder in der Ausbildung zu zahlen, und wenn ja, in welcher Höhe.
Sie erfahren, wie lange und wie viel Unterhalt einem Kind während seiner beruflichen Ausbildung zusteht. Wie wird sein Bedarf ermittelt und inwieweit können Einkünfte aus zum Beispiel Lehrlingsgehalt oder Nebenjob auf den Unterhalt angerechnet werden?
Zur Berechnung benötigen wir die in diesem Formular genannten Angaben. Bitte füllen Sie das Formular aus und laden Sie es dann hier auf dieser Seite hoch. Sie können das ausgefüllte Formular auch später hochladen oder in Ihrem Kundenkonto an den bearbeitenden Anwalt schicken.
Top Auskunft, schnell und präzise, vielen Dank.
Sehr freundlich, sachliche und umfassende Beratung.
Keine Warteschleife am Telefon. Man wurde sofort verbunden. Kompetente Beratung. Sehr empfehlenswert.
Eine gute emphatische Beratung mit Berücksichtigung meiner emotionalen Situation. War anschließend sehr erleichtert und auch beruhigt.
Sehr gute Fachkompetenz und verständliche Erklärung.