Im Rahmen der Beratung überprüfen wir Ihre GOÄ-Abrechnung und klären Sie über die Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens auf.
Es erfolgt eine Erstberatung bei vermuteten Behandlungsfehlern und/oder Aufklärungsfehlern durch den Zahnarzt.
Es erfolgt eine Erstberatung bei vermuteten Behandlungsfehlern und/oder Aufklärungsfehlern in einer Rehabilitationsklinik.
Es erfolgt eine Erstberatung bei vermuteten Behandlungsfehlern durch einen Physiotherapeuten.
Es erfolgt eine Erstberatung bei vermuteten Behandlungsfehlern durch einen Pflegedienst.