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News

Aktuelles rund um die Gaius-Anwaltshotline.


Im Rahmen der Beratung überprüfen wir Ihre GOÄ-Abrechnung und klären Sie über die Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens auf.

Es erfolgt eine Erstberatung bei vermuteten Behandlungsfehlern und/oder Aufklärungsfehlern durch den Zahnarzt.

Es erfolgt eine Erstberatung bei vermuteten Behandlungsfehlern und/oder Aufklärungsfehlern in einer Rehabilitationsklinik.

Es erfolgt eine Erstberatung bei vermuteten Behandlungsfehlern durch einen Physiotherapeuten.

Es erfolgt eine Erstberatung bei vermuteten Behandlungsfehlern durch einen Pflegedienst.