Wir stellen Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten. Dieser hilft Ihnen, die rechtlichen Risiken datenschutzrelevanter Marktforschungstätigkeit abzuschätzen und zu reduzieren.
Wir bieten Ihnen eine Prüfung und Bewertung Ihres Datenschutzkonzepts durch einen TÜV-geprüften Datenschutzauditor.
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Sie erhalten eine telefonische Erstberatung und ein Schreiben, mit dem Sie zumindest die Anfechtung des Testaments rechtswirksam erklären können.