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News

Aktuelles rund um die Gaius-Anwaltshotline.


Im Rahmen einer Erstberatung klären wir, in welcher Rangfolge Sie im Verhältnis zu anderen Erben einer Ihnen nahestehenden Person stehen.

Wir beraten Sie zur erbrechtlichen und erbschaftssteuerrechtlichen Situation Ihrer Patchworkfamilie. Gleichzeitig wird mit Ihnen untersucht, welche Anweisungen Sie für die Aufteilung Ihres Erbes geben wollen und wie sich dieser Anweisung steuerlich auswirkt.

Sie überlegen, eine Stiftung zu gründen? Wir beraten Sie zu den Auswirkungen auf Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und zum Umfang der möglichen Stiftung für den Stifter.

Sie erhalten eine Erstberatung über die Einbringung von Vermögen in eine Gesellschaft. Die Erstberatung erfolgt telefonisch durch einen spezialisierten Anwalt. Wir beraten Sie außerdem zu den steuerlichen Auswirkungen und zu deren Optimierung.

Sie erhalten den Entwurf eines Ehegattentestaments, eines so genannten Berliner Testaments, abgestimmt auf die konkreten Wünsche und Bedürfnisse sowie die konkrete Lebenssituation. Das Testament enthält dann bereits Anweisungen, wie beispielsweise eine Teilung, eine Enterbung oder auch Vermächtnisse mit aufzunehmen sind. Es gibt auch Hinweise zu besonderen Gestaltungsformen wie beispielsweise Testamentsvollstreckung, die dann ergänzend noch mit aufgenommen werden können.