Im Rahmen einer Erstberatung prüfen wir, wie Ihre Chancen stehen, das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht zu bekommen oder zu behalten.
Wenn eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft endet, stellt sich oft die Frage, ob Geschenke und Zuwendungen zurückgefordert werden können. Wir prüfen für Sie im Rahmen einer Erstberatung, ob ein Anspruch auf Rückforderung besteht und welche Optionen Sie haben.
Im Rahmen einer Erstberatung klären wir, was in Ihrem konkreten Fall für den Versorgungsausgleich gilt und mit welchem Ergebnis zu rechnen ist.
Wir erklären Ihnen, mit welchen Scheidungskosten Sie rechnen müssen und informieren zu den Möglichkeiten der Prozesskostenfinanzierung, zum Beispiel zur Verfahrenskostenhilfe oder einem Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen den anderen Ehepartner.
Wir beantworten im Rahmen einer Erstberatung Ihre Fragen zum Trennungsjahr, seinem Beginn, einer möglichen Unterbrechung und ähnlichem. Daneben erklären wir Ihnen die Voraussetzungen Ihres Scheidungsantrags und des Scheidungsverfahrens.