Wir prüfen an, ob Ihre Vereinbarungen im Partnerschaftsvertrag (noch) wirksam bzw. sinnvoll sind und kommentieren diese unter Einbeziehung der gesetzlich vorgegebenen Ansprüche mit konkreten Handlungsvorschlägen.
Wir prüfen, ob Ihre Vereinbarungen im Partnerschaftsvertrag (noch) wirksam bzw. sinnvoll sind und kommentieren diese unter Einbeziehung der gesetzlich vorgegebenen Ansprüche mit konkreten Handlungsvorschlägen.
Wir prüfen, ob die Vereinbarungen im Ehevertrag (noch) wirksam bzw. sinnvoll sind und kommentieren diese unter Einbeziehung der gesetzlich vorgegebenen Ansprüche mit konkreten Handlungsvorschlägen.
Wir prüfen für Sie, ob in Ihrem konkreten Fall der Straftatbestand des § 170 StGB erfüllt und eine Strafanzeige sinnvoll ist.
Wir prüfen im Rahmen einer Erstberatung zum einen, ob ein Anspruch auf Rückforderung besteht. Zum anderen erörtern wir mit Ihnen, wie Sie in Ihrem Fall am besten vorgehen, sei es wenn Sie eine Rückforderung geltend machen wollen oder als Unterhaltsempfänger mit dem Anspruch konfrontiert sind.