Wir prüfen für Sie, ob Sie einen Anspruch auf den staatlichen Unterhaltsvorschuss haben und beraten Sie zur Durchsetzung dieses Anspruchs.
Unsere Familienrechtler ermitteln für Sie im Rahmen einer Erstberatung die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten und berechnen, wem wie viel Unterhalt zusteht. Zudem klären wir mit Ihnen wichtige Fragen, die der unterhaltsrechtliche Mangelfall aufwirft: Welche Folgen hat zum Beispiel die sogenannte verschärfte Einkommensprüfung für den Unterhaltspflichtigen? Wie sieht es mit seinem Selbstbehalt aus?
Haben Eltern keine Möglichkeit, selbst für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen, kommt eine Ersatzhaftung der Großeltern nach §1607 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Betracht. Wir prüfen für Sie, ob, in welcher Höhe und wie lange ein Unterhaltsanspruch zugunsten der Enkelkinder besteht.
Wir prüfen, ob der Anspruch auf Elternunterhalt besteht bzw. ob eine Rückforderung des Sozialhilfeträgers berechtigt ist. Zudem beantworten wir Ihnen im Rahmen einer Erstberatung damit in Zusammenhang stehende Fragen, wie die nach Schonvermögen und Selbstbehalt, dem Vorrang anderer Unterhaltsberechtigter.
Nach der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder Partner soll wieder auf eigenen Füßen stehen und finanziell für sich selbst sorgen. Trotzdem kann auch nach einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft der wirtschaftlich schwächere Ex-Partner häufig Unterhalt verlangen. Wir prüfen für Sie Anspruch und Höhe des nachpartnerschaftlichen Unterhalts sowie eine mögliche zeitliche Begrenzung der Zahlungspflicht.